Krankmeldung

Wenn ein Schüler oder eine Schülerin erkrankt ist, setzen die Erziehungsberechtigten die Schule vor Unterrichtsbeginn darüber in Kenntnis und nennen uns einen Grund sowie die voraussichtliche Dauer der Verhinderung.

Wenn Sie Ihr Kind krank bzw. abwesend melden wollen, rufen Sie bitte am selben Tag bis spätestens 8:30 Uhr im Sekretariat an: Tel. 0621 293-8276.

Alternativ schicken Sie uns eine Mail an die E-Mail-Adresse: krankmeldung@gsg-mannheim.de.

Entschuldigungen

Eine schriftliche Entschuldigung muss uns zusätzlich binnen drei Tagen vorliegen, wenn wir am o.g. ersten Tag telefonisch oder elektronisch per Mail informiert wurden. Ansonsten gelten die Fehltage als unentschuldigt. Klassen- und Kursarbeiten, die an solchen unentschuldigten Tagen geschrieben wurden, werden mit der Note „ungenügend“ bewertet.

Eine Entschuldigung innerhalb dieser Frist muss auch vorgelegt werden, wenn eine Schülerin oder ein Schüler im Verlaufe des Schultages frühzeitig entlassen wird.

Beurlaubungen

Eine Beurlaubung vom Unterricht oder sonstigen schulischen Veranstaltungen kann in Ausnahmefällen erfolgen (vgl. Schulbesuchsverordnung), wenn vorher und rechtzeitig ein schriftlicher Antrag mit Begründung gestellt wird. Dazu gehören zum Beispiel geplante ärztliche Untersuchungstermine oder Führerscheinprüfungen. Ein Urlaubsantrag für die Teilnahme an politischen Demonstrationen kann grundsätzlich nicht genehmigt werden.

Handelt es sich um eine einzelne Unterrichtsstunde, entscheidet der Fachlehrer / die Fachlehrerin über den Antrag, bei einem Tag der Klassenlehrer / die Klassenlehrerin bzw. die Tutorin / der Tutor, bei mehr als einem Tag die Schulleitung. Sollte ein Tag direkt vor oder nach den Ferien betroffen sein, entscheidet ebenfalls die Schulleitung.

Noch ein Hinweis für unsere Schülerinnen und Schüler, die der islamischen Religion angehören: Sowohl am Opferfest als auch am Fest des Fastenbrechens kann schriftlich ein Antrag auf jeweils einen Tag Beurlaubung gestellt werden. Wer ohne genehmigten Antrag dem Unterricht fernbleibt, fehlt unentschuldigt.

Corona-Pandemie

Es darf niemand am Präsenzschulbetrieb teilnehmen, der mit dem Corona-Virus (SARS-CoV-2) infiziert ist. Es gelten folgende Quarantäne-Regelungen:

Quarantäne - Und was jetzt? (PDF vom 26.11.2021)